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Berufskolleg Canisiusstift Ahaus mit gymnasialer Oberstufe |
© Berufskolleg Canisiusstift Ahaus 2006 |
Praktika Für den beruflichen Teil der Fachhochschulreife ist ein einschlägiges halbjähriges Praktikum nachzuweisen (mindestens 24 Wochen). Zwölf Wochen können im Bildungsgang, mindestens zwölf Wochen müssen außerhalb der Schulzeit absolviert und von der Schule anerkannt werden. Der Praktikumsnachweis ist ersetzbar durch eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- und Landesrecht oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit.
Abschluss Der Bildungsgang endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, schriftlich und ggf. auch mündlich.
Erworbene Berechtigungen Die Doppelqualifikation berechtigt bundesweit zum Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule. Außerdem erfüllt sie die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung in den Berufsfeldern Pflege (Pflegemanagement, Pflegepädagogik, Krankenpflege, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) und Sozialwesen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Erzieher/in, Heilpädagogik).
Aufwendungen Schulgeld wird nicht erhoben. Lernmittelfreiheit und Fahrtkostenerstattung werden im Rahmen der Verwaltungsvorschriften des Landes NRW gewährt. Kosten entstehen für: - bestimmte Schulbücher - Kopien - Materialien in den fachpraktischen Fächern - Tage religiöser Orientierung - evtl. bildungsgangbezogene Besichtigungen - evtl. eine Studienfahrt (in Absprache mit den Erziehungsberechtigten) oder Tage religiöser Orientierung
Bewerbungsunterlagen - Bewerbungsschreiben - Lebenslauf - zwei Passfotos - beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses und eventueller Abschlüsse (vgl. Aufnahmevoraussetzungen |
Zweijährige höhere Berufsfachoberschule für Sozial– und Gesundheitswesen |
ZweijährigeHBFS |